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OMG...
Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst Scooterteam... in Deutschland ist ALLES gesetzlich geregelt. Dazu gehören u.a. auch Verwaltungsvorschriften und Formvorschriften. In denen ist geregelt, wann in welchen Fällen abgeschleppt werden darf und was dabei noch zu beachten ist. Zwingend ist dabei zu prüfen, ob das Fahrzeug versetzt werden kann.
Das wiederum bedeutet nicht, dass Frau Politesse an dem Roller rumruckelt, um diesen zu versetzen. Auch dafür kann man sich eines Abschleppers bedienen!
Du kannst also nicht mal eben einen Roller gleich komplett einschleppen, weil er wo auf dem Gehweg stand ohne das jemand behindert wurde.
Und das ist und bleibt immer das gleiche Problem mit Leuten hier, die der Meinung sind, sich in unserem §§ Dschungel auszukennen. Immer eine große Klappe hinter der aber nichts steckt! Hauptsache ich habe mal meinen Senf dazu abgegeben..
Und du redest ja nicht nur von einem Roller.. nein es waren gleich mehrere. Und das in der Nähe eines Fahrradständers.. komisch...
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