Moinsen auch;
Piep Piep Piep. Wir haben uns alle lieb!
Kommen wir doch mal wieder zum Ursprung dieses Threads zurück.
Kaltlichtleuchten, auch Neonleuchten, oder UBB genannt sind unzulässige lichttechnische Einrichtungen an Kfz und werden bei sämtlichen amtlich anerkannten Sachverständigen des Kfz-Wesens als erheblicher Mängel eingestuft. Desweiteren führt auch schon der blose Anbau an einem Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Kann man gerne nachlesen auf der Webseite der DEKRA unter Lichttechnische Einrichtungen.
Die oftmals auf derartigen Leuchten vorhandene Kennzeichnung ist die sog. VDE-Kennzeichnung für Elektrogeräte. Also nicht gleichzusetzen mit einer "EG"Kennzeichnung!
Mein Tipp: Finger weg davon! Spart einem Geld und Ärger.
Viele Grüße von der Mittelschutzplanke!

-Marcus-