15.12.07, 13:33:48
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#51 (permalink)
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Porter
Registriert seit: 23.10.05
Beiträge: 2.596
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Zitat:
Original von Gtrler
[...]Der Witz war die wenigen Roller, die auf der Straße parkten (30 cm versetzt) bekamen nichts.
Wir dachten uns, dass wir die Straße damit nicht unnötig blockieren würden.
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Ist ja auch FORMAL richtig so:
Zitat:
§ 12 StVO
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
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MfG Victor R.
Alle Angaben ohne Maschinengewähr, meine Postings stellen KEINE RECHTSBERATUNG dar!
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